AGB/Teilnahmebedingungen
Für die Non-stop dogwear CaniX Open gelten gesonderte AGBs. Siehe Anmeldeseite: www.strongdog.de/canix-open
§ 1 Teilnahmeberechtigung Hund
Teilnahmeberechtigt ist jeder Hund, der gesund, frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist, fit und dem Mindestalter der jeweiligen Veranstaltung entspricht (siehe jeweilige Veranstaltung). Der Hund muss über eine gültige Tollwutimpfung sowie eine Haftpflichtversicherung verfügen. Impfpass ist beim VET-Check vorzulegen, der Hund muss mit Microchip dem Impfpass zuzuordnen sein. Das Tierarztteam kann zusammen mit dem Organisationsteam Hunde, die nicht freiatmend sind, an extremem Übergewicht leiden oder Auffälligkeiten am Bewegungsapparat zeigen, vom Rennen ausschließen.
Mindestalter wild & dirty SOUTH & NORTH:
15 Monate 8 km, 12 Monate 2,5 km und 5 km; 18 Monate bei Bike&Scooter
Mindestalter LS Trophee:
12 Monate bei Etappe 1, 15 Monate bei Etappe 3, 18 Monate bei Etappe 2 und 4
Mindestalter CANILYMPICS Bike pure/Scooter pure:
18 Monate
Mindestalter CANILYMPICS Dogtriathlon:
18 Monate
Mindestalter SwimRun:
18 Monate
SPEEDFREERUN:
08 Monate
Teilnehmen dürfen nur sozialverträgliche Hunde. Hunde mit offensichtlich großem Aggressionspotential können vom Veranstalter ohne Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen werden. Das Tragen von Rennmaulkörben ist zulässig, der Hund muss darin seinen Fang weit öffnen können, damit er frei hecheln kann. Das Tragen von Stachel- oder Würgehalsbändern ist ausnahmslos unzulässig. Einen vernünftigen Umgang mit den Hunden halten wir für selbstverständlich.
Jeder Hund darf nur in EINEM Hund-Mensch-Team pro Tag starten. Doppelstarts von Hunden sind nur mit Ausnahmen erlaubt (siehe jeweilige Veranstaltung), Doppelstarts von Menschen sind möglich. Die Hunde sind während der gesamten Veranstaltung an der Leine zu führen.
Doppelstart des Hundes an einem Tag wild & dirty: wild & dirty SOUTH Nachtlauf mit anderen Tickets kombinierbar.
Doppelstart des Hundes an einem Tag LS Trophee: Sonderregelung, Hunde dürfen die Etappe 2 & 3 an einem Tag laufen.
Doppelstart des Hundes an einem Tag SwimRun: Startberechtigt sind nur Hunde, die bei der LS Trophee an diesem Tag nicht mehr als 1 Etappe laufen.
Doppelstart des Hundes an einem Tag Dogtriathlon: nicht kombinierbar.
Speedfreerun und die SUP Challenge sind von den Regeln ausgenommen und dürfen immer kombiniert werden!
Wir empfehlen vor der Teilnahme einen Tierarztbesuch!
NEU: Tierschutz-Hundeverordnung §10
Laut der Tierschutz Hundeverordnung sind diese Hunde gesetzlich von unseren Events ausgeschlossen:
– Hunde, denen tierschutzwidrig Körperteile (insbesondere Ohren oder Rute) kupiert wurden. Ausnahme: es lag ein medizinischer Grund vor – in diesem Fall benötigen wir eine kurze Bestätigung eures Tierarztes.
– Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Hier sind vor allem brachyzephale Rassen mit beeinträchtigter Atmung gemeint. Wenn ihr mit einem kurzköpfigen Hund (etwa French Bully, Mops oder Bulldoggen und co.) teilnehmen wollt, wünschen wir uns von eurem Tierarzt eine Bestätigung darüber, dass er den Hund als sporttauglich einschätzt. Ohne diese, werden die Tierärzte beim Vetcheck vor Ort darüber entscheiden.
Nochmals unter folgendem Link nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
§ 2 Teilnahmeberechtigung Mensch
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der gesund, fit und das Mindestalter für die jeweilige Strecke erreicht hat. Das Mindestalter kann der Veranstaltungsseite entnommen werden. Die Teilnahme unter 18 Jahren ist grundsätzlich nur mit Einverständniserklärung der Eltern möglich. Eltern haften für ihre Kinder. Beim Kauf eines Family-Tickets muss mindestens ein Kind unter 16 Jahren mitlaufen. Die Eltern entscheiden hier über die Streckenlänge, je nach körperlicher Fitness der Kinder sowie aller anderen Mitläufer. Die Teilnahmeberechtigung setzt keine Vereinszugehörigkeit voraus. Der Teilnehmer schließt alle Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, die aus eventuellen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge der Teilnahme entstehen können, ausdrücklich aus. Wir empfehlen vor der Teilnahme einen Arztbesuch. Der Teilnehmer erkennt weiter mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- und/oder Sachschäden jeder Art an, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters.
Der Teilnehmer willigt in die Speicherung der von ihm bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung ein. Eine Weitergabe der persönlichen Daten, zu welchen Zwecken auch immer, findet ohne Einwilligung des Teilnehmers nicht statt.
Der Teilnehmer ist weiter damit einverstanden, dass der Veranstalter Bilder und Videos, die von den Teilnehmern während der Veranstaltung gemacht werden, verwendet, insbesondere diese auf der StrongDog-Homepage und in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Eine Verwendung zum Zwecke der kommerziellen Werbung ist ausgeschlossen.
Wir setzen für Mensch wie Hund eine allgemeine Fitness voraus, um bei solchen Events starten zu können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an der Veranstaltung.
§ 3 Ausrüstung
Der Hund hat ein geeignetes Zuggeschirr zu tragen. Hund und Mensch müssen während des ganzen Rennens mit einer elastisch gedämpften Leine verbunden sein (siehe jeweilige Veranstaltung). Der Hund hat zusätzlich ein Halsband zu tragen. Die Ausrüstung wird vor dem Start von dem Veranstalter kontrolliert.
Ausrüstung wild & dirty SOUTH & NORTH & CANILYMPICS:
Passendes Zuggeschirr/Hundesportgeschirr, Canicrossgürtel, Zugleine zwischen 1,5 Meter und 2,8 Meter.
Die Leine soll im ausgestreckten Zustand zwischen 1,50 bis 2,50 Meter (Canicross) und ca. 2,3 bis 2,8 Meter (Bikejöring/Scooter) lang sein. Bike/Scooter muss in technisch einwandfreiem Zustand sein und jedes Rad muss einzeln gebremst sein. Bei Bike und Scooter besteht Helm– und Handschuhpflicht und es darf nur mit Antenne gestartet werden, Brille ist optional. Beim Nachtlauf muss eine Stirnlampe/Körperlampe mit genügend starkem Licht getragen werden.
Ausrüstung SwimRun
Passendes Zuggeschirr/Hundesportgeschirr, Canicrossgürtel, Zugleine zwischen 1,5 Meter und 2,8 Meter
Norweger-Geschirre sind auf unseren Rennen verboten!
§ 4 Rennen / Einzelläufe
Gestartet wird einzeln oder in Gruppen. Auch sind Massenstarts und Jagdstarts möglich. Es darf immer nur mit einem Hund gelaufen/gefahren werden (außer Scooter 2 Hunde). Die Starter haben sich spätestens 10 Minuten vor ihrer Startzeit im Vorstartbereich einzufinden und auf die Anweisungen des Orga-Teams zu achten. Hier wird auch eine Materialkontrolle erfolgen. Je nach Witterung und Temperatur kann der Ablauf geändert werden, insbesondere die Streckenlänge verkürzt und die Startzeiten verschoben werden oder zum Wohle von Mensch und Hund sogar Wettkämpfe abgesagt werden.
Jegliche Maßnahme den Hund zur Vorwärtsbewegung zu zwingen ist strikt verboten. Wenn ein Hund nicht mehr kann oder will, muss der Teilnehmer das Rennen/den Wettbewerb abbrechen. Der Hund darf nicht frei laufen. Es ist darauf zu achten, dass der eigene Hund gegenüber den anderen Hunden und Sportlern keine Aggressionen zeigt und diese auch nicht behindert. Bei Missachtung kann das Team auch von einem Streckenposten/Orga-Mitglied direkt aus dem Rennen genommen oder nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden.
§ 5 Siegerehrung
Die Siegerehrung erfolgt in der Regel ca. 30 Minuten nach dem letzten Zieleinlauf.
§ 6 Wertung / Einzelläufe
Frauen und Männer starten zusammen, werden aber getrennt gewertet. Bei einigen Veranstaltungen gibt es Kinder- oder Gruppenwertungen.
§ 7 Zuschauer
Zuschauer dürfen gerne am Rand der Strecke die Teilnehmer motivieren und anfeuern, ohne dabei die Läufer und deren Hunde zu behindern oder abzulenken. Hier muss ebenfalls auf den Abstand von mind. 1,5m geachtet werden.
§ 8 Missachtungen und Änderungen
In Fällen von groben Missachtungen der Rennregeln, unangemessenen Umgangs des Teilnehmers mit seinem Hund, steht dem Veranstalter das Recht zu, eine gelbe (Verwarnung) oder rote Karte zu vergeben und folglich den Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, die Strecke und/oder den Modus zu ändern.
§ 9 Startgeld und Anmeldung
Die Höhe der Startgelder, sind den einzelnen Veranstaltungen und Strecken zu entnehmen.
Das Startgeld wird sofort per PayPal Plus (PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Rechnung) oder per Vorauskasse bezahlt.
Das Startgeld verfällt, sofern der Teilnehmer zu der Veranstaltung nicht erscheint. Tickets sind an die buchende Person gebunden. Eine Rückzahlung des Startgeldes ist ausgeschlossen, außer es wurde das StrongDog CashBack bei der Anmeldung abgeschlossen.
Das Startgeld beinhaltet die Teilnahme und den Zutritt zu der Veranstaltung, einen VET-Check, ein Sportlermeeting, Startnummer mit Transponderzeitnahme und die Auswertung der eigenen Leistung.
Bei Änderungen in der Durchführung oder gar der Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder eines sonstigen Umstands, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, besteht keine wie auch immer geartete Schadensersatzverpflichtung, sowie Rückzahlung der geleisteten Teilnahmegebühr. Das Event kann sehr kurzfristig durch behördliche Vorgaben abgesagt werden. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden das sein Ticket nicht erstattet wird, sondern ein Freiticket ausgestellt wird.
Sofern ihr das StrongDog CashBack abgeschlossen habt, könnt ihr selbstständig bis 2 Tage vor dem Renntag euer Ticket in eurem Account stornieren. Dazu seht ihr hinter eurem Ticket die Option des CashBacks. Weitere Informationen dazu gibt es in den CashBack Richtlinien. Ohne das CashBack kann ein Ticket nicht storniert werden. Ein gebuchtes Ticket ist personengebunden. Dieses kann unter einem der folgenden Links übertragen bzw. umgebucht werden:
ZUR UMBUCHUNG – gleiches Event
ZUR UMBUCHUNG – anderes Event
Denkt immer daran: Der Spaß steht immer im Vordergrund.
§10 Ergänzende Bedingungen für das Event „Beat & Bark – Das Hundefestival“ auf dem Gelände der F60 in Lichterfeld:
Für die Teilnahme am Beat & Bark Festival gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der StrongDog Events die folgenden Bestimmungen:
10.1. Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit schriftlicher Einverständniserklärung teilnehmen.
- Hunde müssen gesund, haftpflichtversichert, gechippt, frei von ansteckenden Krankheiten und entsprechend der geltenden Tierschutzbestimmungen geführt werden. Sie müssen am Eventwochenende eine gültige Tollwutimpfung haben, der Impfpass muss mitgeführt werden, er wird am Einlass kontrolliert.
- Hunde, die auffälliges oder aggressives Verhalten zeigen, können vom Veranstalter von bestimmten Programmpunkten ausgeschlossen werden.
- Die Teilnahme an Workshops und Aktionen erfolgt auf eigene Verantwortung. Jede:r Teilnehmende trägt die Verantwortung für sich und seinen Hund.
10.2. Zusatzhunde
- Für jeden weiteren aktiven Hund ist ein Zusatzhund-Ticket erforderlich. Pro Mensch sind max. zwei aktive Hunde zugelassen.
- Auch Zusatzhunde müssen die unter Punkt 1 genannten Bedingungen erfüllen.
10.3. Familien-Ticket
- Das Familien-Ticket gilt für zwei Erwachsene, bis zu zwei Kinder unter 16 Jahren und einem aktiven Hund für alle drei Festivaltage.
- Weitere Hunde können über Zusatzhunde-Tickets hinzugebucht werden.
10.4. Tagestickets
- Tagestickets gelten für jeweils eine Person und einen aktiven Hund und berechtigen zum Zugang zu den an diesem Tag angebotenen Aktionen, Workshops und Parcours.
- Freitag ist ein verkürzter Festival-Tag (Halbtagsprogramm).
- Samstag ist der Hauptprogrammtag mit Wettbewerben, Shows und Aktionen.
- Sonntag ist Festivalausklang mit entspannter Atmosphäre, Abschlussaktionen und Community-Vibes.
10.5. Zuschauerticket
- Das Zuschauerticket berechtigt ausschließlich zum Besuch des Festivalgeländes ohne aktive Teilnahme an Workshops, Aktionen oder Parcours.
- Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu Trainings- oder Wettbewerbsbereichen.
- Kinder bis einschließlich 12 Jahre haben in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Zuschauerticket freien Eintritt.
10.6. Sicherheit & Gelände
- Das Gelände der F60 ist ein ehemaliges Tagebaugebiet. Teilnehmende und Besucher:innen haben sich an die ausgeschilderten Wege und Sicherheitszonen zu halten.
- Das Betreten gesperrter oder abgesicherter Bereiche ist untersagt.
- Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- bzw. Orga-Teams ist Folge zu leisten.
10.7. Änderungen & Absagen
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programmänderungen, zeitliche Verschiebungen oder Ortsanpassungen innerhalb des Geländes vorzunehmen.
- Bei Absage des Festivals aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, gesetzlich vorgeschrieben. In solchen Fällen kann der Veranstalter eine Umbuchung oder Gutscheinlösung anbieten.
10.8. Foto- und Videoaufnahmen
- Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich jede teilnehmende oder zuschauende Person einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen gemacht und im Rahmen der Veranstaltungsberichterstattung, auf Social Media und in zukünftigen Werbematerialien veröffentlicht werden dürfen.
- Personen, die damit nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies dem Veranstalter im Vorfeld schriftlich mitzuteilen.
Änderungen vorbehalten!
Stand: September 2025